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Rechtsanwälte in Europa: Niederlande
Zulassung/Zuständigkeit:
Niederländische Rechtsanwälte werden für einen bestimmten Gerichtsbezirk ( Arrondisse-ment) zugelassen. Innerhalb dieses Bezirks dürfen sie vor allen Straf- und Zivilgerichten auftreten. Außerhalb ihres Gerichtsbezirkes bedürfen sie zur Vertretung vor Gericht des Beistandes des sogenannten „Prokureurs“, d.h. eines örtlich zugelassenen Korrespondenz-anwalts.
Bis zu einem Streitwert von 5000,- Gulden sowie unabhängig vom Streitwert in arbeits- und mietrechtlichen Verfahren sind die Kantongerichte (Amtsgerichte) erstinstanzlich zuständig, bei höheren Streitwerten die „Arrondissementsrechtsbanken“ (Landgerichte).
Anwaltszwang:
Vor den Kantongerichten besteht kein Anwaltszwang, d.h., jede Partei kann sich selbst vertreten. Anwaltszwang besteht vor den „Arrondissementsrechtsbanken“.
Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger:
Das niederländische Recht kennt das Institut der Prozesskostenhilfe.
Anwaltsgebühren:
Eine einheitliche Gebührenordnung ist in den Niederlanden unbekannt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Stunden, wobei sich die Höhe des Stundensatzes an der Schwierigkeit des Verfahrens, der Höhe des Streitwertes und der Qualifikation des Anwaltes orientiert. Honorarvereinbarungen sind standesrechtlich zulässig.
Gebühren-/Kostentragung:
Selbst im Falle des Obsiegens ist regelmäßig ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten vom Mandanten zu tragen.
Sonstiges:
Klagen werden in den Niederlanden durch die „Deurwaarders“ (Gerichtsvollzieher) zugestellt, die jeweils für einen bestimmten Bezirk zugelassen sind. Sie sind befugt selbstständig auch kleinere Beitreibungsverfahren durchzuführen.
Urkunden niederländischer Notare sind auch in den meisten anderen Mitgliedsstaaten der EG gültig, sofern sie durch die zuständige „Arrondissementsrechtsbank“ mit der sogenannten Apostille versehen wurden. Soweit die Vorschriften des EG-Vollstreckungsvertrages (EGVÜ) beachtet wurden, ist auch die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde möglich.
Rechtsanwaltskammer:
In jedem Arrondissementsbezirk besteht der sogenannte „Raden van Toezicht“, der der örtlichen Rechtsanwaltskammer entspricht. Zentrale Vertretung der niederländischen Rechts-anwälte ist :
De Nederlandse Orde van Advocaten
Houtweg 60, 2514 BN`s Gravenhage
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